Zur Teilnahme können einzelne Instrumentalist*innen sowie Ensembles in der Mindestbesetzung eines Trios zugelassen werden.
Jedes Ensemble kann bis zu drei Werke vorschlagen, die es während des Kurses erarbeiten möchte. Auf Vorschlag des Künstlerischen Beirats kann ein Werk in erweiterter Besetzung, vorwiegend aus dem Gebiet der gemischten Kammermusik, erarbeitet werden.
Jedes Ensemble kann Wünsche äußern, bei welchen Dozierenden bestimmte Werke erarbeitet werden sollen.
Hier geht's zu den Teilnahmebedingungen.
Während der Akademie gilt die 2G-Regel, d.h. alle Teilnehmenden und Lehrenden müssen geimpft oder genesen sein. Die Akademie unterliegt außerdem den geltenden Covid-19-Verordnungen, über die wir rechtzeitig auf unserer Website informieren.
28.08. – 18.09.2022 *
48527 Nordhorn
Deutschland
Wir haben Ihre Bewerbung erhalten und Ihnen eine Bestätigungsmail geschickt.